Jedes ordentliche Mitglied der St. Pölten Invaders ist berechtigt an der Generalversammlung teilzunehmen und besitzt ein Stimmrecht, soweit er bis Stichtag 20. September 2012 das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Bei Verhinderung ist eine Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes ordentliches Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung zulässig.
Anträge zur Generalversammlung oder zur Wahlaufstellung als Vorstandsmitglied müssen bis spätestens 14.09.2012 in schriftlicher Form unter office@invaders.at oder per Post (Eingeschrieben) an die Vereinsadresse eingereicht werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Generalversammlung ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig ist.
Um pünktliches und zahlreiches Kommen bittet der Vorstand.
Mit sportlichen Grüßen
Ulrike Zöchling Obfrau
